{"id":45,"date":"2025-03-07T15:44:39","date_gmt":"2025-03-07T14:44:39","guid":{"rendered":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/?page_id=45"},"modified":"2025-03-07T17:51:40","modified_gmt":"2025-03-07T16:51:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/satzung","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Satzung Sch\u00fctzenverein 1995 Nimritz e.V.<br><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Nimritz 1995&#8220; e.V. Sitz des Vereins ist Nimritz. Er ist mit notarieller Urkunde beim Amtsgericht P\u00f6\u00dfneck eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Sch\u00fctzenverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist insbesondere das sportliche Schie\u00dfen nach nationalen und internationalen Regeln, die F\u00f6rderung des Sch\u00fctzenwesens in unserer th\u00fcringischen Heimat sowie die Erhaltung historischer \u00dcberlieferungen und althistorischen Brauchtums.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig sollen Gemeinschaftsgeist, Eintracht und B\u00fcrgersinn gepflegt und gest\u00e4rkt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt weiterhin das Ziel, die Jugend in das Sch\u00fctzenwesen einzubeziehen und das Interesse am sportlichen Schie\u00dfen zu wecken und zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 2 T\u00e4tigkeit<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 3 Mittel des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 4 Ausgaben<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen Frauen und M\u00e4nner werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. F\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmegeb\u00fchr und den Beitrag regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt ist nur am Ende eines Kalendervierteljahres zul\u00e4ssig, die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand zu richten. Im Falle eines Austrittes ist der volle Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr (Kalenderjahr) zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied wird aus dem Verein ausgeschlossen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn es seiner Beitragspflicht ein Jahr nicht nachkommt,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn es den Zielen, Aufgaben und den Beschl\u00fcssen der Organe zuwiderhandelt,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; wenn es das Ansehen und die Interessen des Vereins verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt auf Antrag des Vorstandes. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen der Beitragsordnung werden durch den Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und dort mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Mitgliederversammlungen und \u00f6ffentlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Verbesserungen und Ab\u00e4nderungen der Satzung vorzuschlagen und an Abstimmungen mitzuwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben die Pflicht, sich f\u00fcr die Ziele und Aufgaben des Vereines einzusetzen, sich am Vereinsleben zu beteiligen, die festgesetzten Beitr\u00e4ge im Kalenderjahr zu entrichten, Schaden am Eigentum des Vereins abzuwehren und sein Ansehen zu mehren.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>J\u00e4hrlich ist mindestens eine Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die schriftlichen Einladungen sind mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung den Mitgliedern zu \u00fcbersenden. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Einladung ist das Aufgabedatum der Post ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ruht, wenn ein Mitglied mit der Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist. Der Vorstand muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 1\/4 der Mitglieder dies schriftlich beim Vorsitzenden beantragen oder der Vorstand dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem Stellvertreter geleitet. Sind beide verhindert bestimmen die restlichen Vorstandsmitglieder einen Versammlungsleiter.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied hat eine Stimme. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist in der folgenden Mitgliederversammlung zu verlesen<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Entgegennahme des Gesch\u00e4fts und Kassenberichtes,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Verabschiedung bzw. \u00c4nderung der Beitragsordnung,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Beschlussfassung \u00fcber sonstige Antr\u00e4ge,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Entlastung des Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Wahl des neuen Vorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; die Wahl von 2 Kassenrevisoren, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 9 Der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem<\/p>\n\n\n\n<p>1. und dem 2. Sch\u00fctzenmeister, dem Kassierer, dem Schriftf\u00fchrer und dem Verantwortlichen f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; tritt wenigstens zweimal im Jahr, insbesondere vor der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>zusammen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzende. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; trifft selbstst\u00e4ndig alle Ma\u00dfnahmen zur Durchf\u00fchrung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben<\/p>\n\n\n\n<p>des Vereins,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; beruft entsprechend den Vorschriften dieser Satzung die Mitgliederversammlung ein,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; legt den Mitgliedern gegen\u00fcber Rechenschaft bei der Wahl des neuen Vorstandes ab<\/p>\n\n\n\n<p>und \u00fcbergibt die Kasse mit dem Bestand an den neu gew\u00e4hlten Vorstand,<\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; ist bei wichtigen Angelegenheiten, wie der Anwendung und Auslegung der Satzung zu<\/p>\n\n\n\n<p>befragen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Erledigung des Schriftverkehrs und f\u00fcr die Anfertigung der Protokolle in den Vorstands- und<\/p>\n\n\n\n<p>Mitgliederversammlungen ist der Schriftf\u00fchrer verantwortlich. Die Protokolle sind vom<\/p>\n\n\n\n<p>Vorsitzenden gegenzuzeichnen und in der folgenden Vorstandssitzung vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten gemeinsam den Verein im<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsverkehr, au\u00dfergerichtlich wie gerichtlich. Ist einer der beiden verhindert, kann nach \u00a7 26 BGB im<\/p>\n\n\n\n<p>Innenverh\u00e4ltnis ein weiteres Vorstandsmitglied mit der Vertretung bestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen werden die Aufgaben und Befugnisse der Vorstandsmitglieder in der Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n\n\n\n<p>geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 10 Kassenwesen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kassengesch\u00e4fte werden vom Kassierer gef\u00fchrt. S\u00e4mtliche Einnahmen und Ausgaben<\/p>\n\n\n\n<p>sind durch die Kasse oder Bank zu t\u00e4tigen und an Hand von Belegen buchungsm\u00e4\u00dfig<\/p>\n\n\n\n<p>festzuhalten. F\u00fcr Abhebungen, \u00dcberweisungen oder sonstige Zahlungen bedarf es der<\/p>\n\n\n\n<p>Unterschrift des Kassierers.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Einzelnen werden die Aufgaben und Befugnisse des Kassierers durch die Gesch\u00e4ftsordnung geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kassenrevisoren haben vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kassenb\u00fccher sind am 31.12. des Kalenderjahres abzuschlie\u00dfen und der Kassenbericht ist<\/p>\n\n\n\n<p>der Mitgliederversammlung vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 11 Wahlen und Beschl\u00fcsse<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahlen zum Vorstand erfolgen im vierj\u00e4hrigen Rhythmus, Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens 1\/3 der Mitglieder einzelne Vorstandsmitglieder abw\u00e4hlen. Im Falle der Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist sp\u00e4testens in der darauf folgenden Mitgliederversammlung eine entsprechende Neuwahl durchzuf\u00fchren. Nichtanwesende Mitglieder k\u00f6nnen nur gew\u00e4hlt werden, wenn ihr schriftliches Einverst\u00e4ndnis vorliegt. Die Art der Abstimmung und der Wahl bestimmt der Versammlungsleiter. Es ist in geheimer Wahl abzustimmen, wenn mindestens 1\/4 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, in der 3\/4 der Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung muss mit einer 3\/4 Mehrheit beschlossen werden. Das gesamte Aktivverm\u00f6gen des Vereins f\u00e4llt bei Aufl\u00f6sung (nach Tilgung aller Schulden) der Gemeinde Nimritz f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gemeinde Nimritz f\u00e4llt auch bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks des Vereins das verbleibende Verm\u00f6gen zu.<\/p>\n\n\n\n<p><br>\u00a7 13 Inkrafttreten der Satzung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 07. 05. 2004 ge\u00e4ndert und beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Sch\u00fctzenverein 1995 Nimritz e.V. \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Nimritz 1995&#8220; e.V. Sitz des Vereins ist Nimritz. Er ist mit notarieller Urkunde beim Amtsgericht P\u00f6\u00dfneck eingetragen. Der Sch\u00fctzenverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist insbesondere das sportliche Schie\u00dfen nach nationalen und internationalen Regeln, die F\u00f6rderung des Sch\u00fctzenwesens in unserer th\u00fcringischen Heimat sowie die Erhaltung historischer \u00dcberlieferungen und althistorischen Brauchtums. Gleichzeitig sollen Gemeinschaftsgeist, Eintracht und B\u00fcrgersinn gepflegt und gest\u00e4rkt werden. Der Verein verfolgt weiterhin das Ziel, die Jugend in das Sch\u00fctzenwesen einzubeziehen und das Interesse am sportlichen Schie\u00dfen zu wecken und zu f\u00f6rdern. \u00a7 2 T\u00e4tigkeit Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. \u00a7 3 Mittel des Vereins Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. \u00a7 4 Ausgaben Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. \u00a7 5 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins k\u00f6nnen Frauen und M\u00e4nner werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. F\u00fcr den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmegeb\u00fchr und den Beitrag regelt die Beitragsordnung. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder durch Aufl\u00f6sung des Vereins. Der Austritt ist nur am Ende eines Kalendervierteljahres zul\u00e4ssig, die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand zu richten. Im Falle eines Austrittes ist der volle Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr (Kalenderjahr) zu entrichten. Ein Mitglied wird aus dem Verein ausgeschlossen, &#8211; wenn es seiner Beitragspflicht ein Jahr nicht nachkommt, &#8211; wenn es den Zielen, Aufgaben und den Beschl\u00fcssen der Organe zuwiderhandelt, &#8211; wenn es das Ansehen und die Interessen des Vereins verletzt. Der Ausschluss aus dem Verein erfolgt auf Antrag des Vorstandes. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. \u00c4nderungen der Beitragsordnung werden durch den Vorstand der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und dort mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen. \u00a7 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Mitgliederversammlungen und \u00f6ffentlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Verbesserungen und Ab\u00e4nderungen der Satzung vorzuschlagen und an Abstimmungen mitzuwirken. Die Mitglieder haben die Pflicht, sich f\u00fcr die Ziele und Aufgaben des Vereines einzusetzen, sich am Vereinsleben zu beteiligen, die festgesetzten Beitr\u00e4ge im Kalenderjahr zu entrichten, Schaden am Eigentum des Vereins abzuwehren und sein Ansehen zu mehren. \u00a7 7 Organe des Vereins &#8211; die Mitgliederversammlung &#8211; der Vorstand \u00a7 8 Die Mitgliederversammlung J\u00e4hrlich ist mindestens eine Mitgliederversammlung durchzuf\u00fchren. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Die schriftlichen Einladungen sind mit einer Frist von mindestens 2 Wochen unter Angabe der Tagesordnung den Mitgliedern zu \u00fcbersenden. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Einladung ist das Aufgabedatum der Post ma\u00dfgebend. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ruht, wenn ein Mitglied mit der Beitragszahlung im R\u00fcckstand ist. Der Vorstand muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 1\/4 der Mitglieder dies schriftlich beim Vorsitzenden beantragen oder der Vorstand dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem Stellvertreter geleitet. Sind beide verhindert bestimmen die restlichen Vorstandsmitglieder einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist in der folgenden Mitgliederversammlung zu verlesen Zur Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren: &#8211; die Entgegennahme des Gesch\u00e4fts und Kassenberichtes, &#8211; die Verabschiedung bzw. \u00c4nderung der Beitragsordnung, &#8211; die Beschlussfassung \u00fcber sonstige Antr\u00e4ge, &#8211; die Entlastung des Vorstandes, &#8211; die Wahl des neuen Vorstandes, &#8211; die Wahl von 2 Kassenrevisoren, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. \u00a7 9 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. Sch\u00fctzenmeister, dem Kassierer, dem Schriftf\u00fchrer und dem Verantwortlichen f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit. Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. Der Vorstand &#8211; tritt wenigstens zweimal im Jahr, insbesondere vor der Mitgliederversammlung zusammen, &#8211; entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. \u00dcber die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll anzufertigen, &#8211; trifft selbstst\u00e4ndig alle Ma\u00dfnahmen zur Durchf\u00fchrung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben des Vereins, &#8211; beruft entsprechend den Vorschriften dieser Satzung die Mitgliederversammlung ein, &#8211; legt den Mitgliedern gegen\u00fcber Rechenschaft bei der Wahl des neuen Vorstandes ab und \u00fcbergibt die Kasse mit dem Bestand an den neu gew\u00e4hlten Vorstand, &#8211; ist bei wichtigen Angelegenheiten, wie der Anwendung und Auslegung der Satzung zu befragen. F\u00fcr die Erledigung des Schriftverkehrs und f\u00fcr die Anfertigung der Protokolle in den Vorstands- und Mitgliederversammlungen ist der Schriftf\u00fchrer verantwortlich. Die Protokolle sind vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen und in der folgenden Vorstandssitzung vorzulegen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten gemeinsam den Verein im Rechtsverkehr, au\u00dfergerichtlich wie gerichtlich. Ist einer der beiden verhindert, kann nach \u00a7 26 BGB im Innenverh\u00e4ltnis ein weiteres Vorstandsmitglied mit der Vertretung bestimmt werden. Im Einzelnen werden die Aufgaben und Befugnisse der Vorstandsmitglieder in der Gesch\u00e4ftsordnung geregelt. \u00a7 10 Kassenwesen Die Kassengesch\u00e4fte werden vom Kassierer gef\u00fchrt. S\u00e4mtliche Einnahmen und Ausgaben sind durch die Kasse oder Bank zu t\u00e4tigen und an Hand von Belegen buchungsm\u00e4\u00dfig festzuhalten. F\u00fcr Abhebungen, \u00dcberweisungen oder sonstige Zahlungen bedarf es der Unterschrift des Kassierers. Im Einzelnen werden die Aufgaben und Befugnisse des Kassierers durch die Gesch\u00e4ftsordnung geregelt. Die Kassenrevisoren haben vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu pr\u00fcfen. Kassenb\u00fccher sind am 31.12. des Kalenderjahres abzuschlie\u00dfen und der Kassenbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. \u00a7 11 Wahlen und Beschl\u00fcsse Die Wahlen zum Vorstand erfolgen im vierj\u00e4hrigen Rhythmus, Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag von mindestens 1\/3 der Mitglieder einzelne Vorstandsmitglieder abw\u00e4hlen. Im Falle der Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist sp\u00e4testens in der darauf folgenden Mitgliederversammlung eine entsprechende Neuwahl durchzuf\u00fchren. Nichtanwesende Mitglieder k\u00f6nnen nur gew\u00e4hlt werden, wenn ihr schriftliches Einverst\u00e4ndnis vorliegt. Die Art der Abstimmung und der Wahl bestimmt der Versammlungsleiter. Es ist in geheimer Wahl abzustimmen, wenn mindestens 1\/4 der anwesenden Stimmberechtigten dies verlangen. \u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, in der 3\/4 der Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung muss mit einer 3\/4 Mehrheit beschlossen werden. Das gesamte Aktivverm\u00f6gen des Vereins f\u00e4llt bei Aufl\u00f6sung (nach Tilgung aller Schulden) der Gemeinde Nimritz f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu. Der Gemeinde Nimritz f\u00e4llt auch bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zwecks des Vereins das verbleibende Verm\u00f6gen zu. \u00a7 13 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 07. 05. 2004 ge\u00e4ndert und beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-45","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/45","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=45"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/45\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":134,"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/45\/revisions\/134"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sv-nimritz.2ix.de\/startseite\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=45"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}